OLG Stuttgart: Umfang der erstattungsfähigen Kosten bei Terminsvertretung
Terminsgebühr, aber keine fiktiven Reisekosten: Beauftragt der Prozessbevollmächtigte im eigenen Namen einen anderen Rechtsanwalt mit der Terminswahrnehmung, ist die Terminsgebühr angefallen und in voller Höhe erstattungsfähig. Aufwendungen des Prozessbevollmächtigten für den Terminsvertreter oder fiktive Reisekosten