Gesetz zum Aufbau von E-Ladestationen
Neues Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG): Das Bundeskabinett hat das neue GEIG beschlossen. Im Vordergrund steht dabei die Förderung des Ladens von Elektro-Fahrzeugen zu Hause, am Arbeitsplatz und bei täglichen Besorgungen. Das GEIG unterscheidet zwischen Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen (diese müssen bereits entsprechende Installationsvorrichtungen vorhalten) und Nicht-Wohngebäuden (hier ist bereits ab fünf Stellplätzen die Vorrichtung zu installieren).