Aktualisierte Anwendungshinweise zur Geldwäsche
Musterentwurf: Die aus Rechtsanwaltskammern und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gebildete Arbeitsgruppe Geldwäscheaufsicht hat ihren Musterentwurf für Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) in aktualisierter Fassung vorgelegt. Diese Hinweise haben die Kammern nach § 51 Abs. 8 S. 1 GwG regelmäßig zur Verfügung zu stellen.