EGMR: Tragen religiöser Kopfbedeckung im Gerichtssaal
Missachtung des Gerichts: Einem Bürger das Tragen einer religiösen Kopfbedeckung vor Gericht zu verbieten, kann gegen Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen. Die in Art. 9 EMRK vorgesehenen Einschränkungen der Religionsfreiheit zielen in erster Linie auf Staatsdiener und das für sie geltende Neutralitätsgebot im Dienst und sind nicht ohne Weiteres auf Bürger übertragbar. (aus: ZAP 1/2018)