Gesetzespaket zur Abmilderung der COVID-19-Folgen

Aktuelle Gesetzesänderungen: Am 25.3.2020 hat der Deutsche Bundestag (BT) das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensecht“ beschlossen. Damit sind zahlreiche neue Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Vor allem in den Bereichen Schutz von Schuldnern, insb. Mietern (befristetes Leistungsverweigerungsrecht gem. Art. 240 EGBGB u.v.m.), Verbraucherdarlehensverträge (Stundungsregelungen u.a.), Insolvenzrecht (Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Zahlungsverbots) sowie Gesellschaftsrecht (Vereinfachung von Gesellschafterversammlungen, Mitgliederversammlungen in Vereinen) und

Gesetzespaket zur Abmilderung der COVID-19-Folgen

Aktuelle Gesetzesänderungen: Am 25.3.2020 hat der Deutsche Bundestag (BT) das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensecht“ beschlossen. Damit sind zahlreiche neue Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Vor allem in den Bereichen Schutz von Schuldnern, insb. Mietern (befristetes Leistungsverweigerungsrecht gem. Art. 240 EGBGB u.v.m.), Verbraucherdarlehensverträge (Stundungsregelungen u.a.), Insolvenzrecht (Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Zahlungsverbots) sowie