Sartorius, Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft

Betriebliche Altersversorgung: Der Beitrag setzt sich mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11.12.2019 – 1 BvR 3087/14 auseinander, das hier einer Verfassungsbeschwerde stattgab, die die Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Altersversorgung für die Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienstes betraf. Das BVerfG sah hier einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, insb. gegen den darin verbrieften Ausschluss gleichheitswidriger Begünstigung als gegeben an.

Juristinnen kritisieren Männerquote bei Staatsanwälten

Geänderte Einstellungspraxis: Anlass für den Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) für seine Kritik war die geänderte Einstellungspraxis bei der Hamburger Staatsanwaltschaft. Weil dort männliche Staatsanwälte unterrepräsentiert sind, soll bei Einstellungen Männern Vorrang gewährt werden, sofern sie die gleiche Eignung, Befähigung und fachliche Leistung wie ihre weiblichen Mitbewerber aufweisen. Eine Unterrepräsentanz, die nicht aus struktureller Benachteiligung resultiere, entspreche jedoch nicht den Anforderungen des Art. 3 Abs. 2 GG, so die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig.