Gesetz gegen die Umgehung der Grunderwerbssteuer geplant

Gesetzentwurf: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Entwurf für ein Gesetz gegen missbräuchliche Gestaltungen bei der Grunderwerbssteuer vorgelegt. Damit soll u.a. verhindert werden, dass Investoren im Rahmen sog. Share Deals die Grunderwerbssteuer umgehen können. Zahlreiche Regelungen betreffen die Anteilseignerwechsel – ferner soll die Vorbehaltensfrist gem. § 6 Grunderwerbssteuergesetz auf 15 Jahre verlängert werden.