Mehrbelastung für den richterlichen Bereitschaftsdienst
Folgen der BVerfG-Entscheidung zur Patientenfixierung: Die jüngste Entscheidung des BVerfG zur Fixierung von Psychiatriepatienten zwingt die Gerichte dazu, über die Ausweitung ihrer Bereitschaftsdienste nachzudenken. Das BVerfG hatte entschieden, dass die 5-Punkt- und 7-Punkt-Fixierung von Psychiatriepatienten, die länger als eine halbe Stunde andauert, von einem Richter genehmigt werden muss. Nach Angaben des Deutschen Richterbunds führt diese Entscheidung dazu, dass Amtsgerichte in allen Bundesländern mit Anträgen auf Erlass einstweiliger Anordnungen von Fixierungsmaßnahmen befasst worden sind.