BGH: Zur Haftung des Anschlussinhabers für nicht autorisierte Einkäufe Dritter
Eltern haften nicht für „Pay-by-Call“-Einkäufe: Der Inhaber eines Telefonanschlusses haftet nicht für dessen Nutzung durch einen von ihm hierfür nicht autorisierten Dritten (hier: 13-jähriger Sohn). Der Anbieter hat keinen Anspruch Mehr