OLG Bremen: Schlag mit einem Mobiltelefon
Keine Körperverletzung mittels gefährlichen Werkzeugs: Das OLG Bremen hatte sich in diesem Fall mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein Handy als ein gefährliches Werkzeug i.S.d. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu werten ist. Grundsätzlich hat das OLG diese Frage verneint,