EuGH: HOAI europarechtswidrig
EuGH kippt die Mindestgebühren für Architekten und Ingenieure: Der EuGH sieht mit aktuellem Urteil vom 4.7.2019 (C-377/17) in den Regelungen der Mindest- und Höchstgebühren für Architekten und Ingenieure (HOAI) einen Verstoß gegen das Unionsrecht. Nach Ansicht des Gerichts hat die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. g und Abs.3 RL 2006/123 verstoßen. Der Zugang zu den Planungsleistungen sei gerade nicht bestimmten Berufsträgern vorbehalten und damit verfolge die Bundesrepublik das Ziel der Qualitätssicherung nicht in „kohärenter“ Art und Weise.