EuGH: HOAI europarechtswidrig

EuGH kippt die Mindestgebühren für Architekten und Ingenieure: Der EuGH sieht mit aktuellem Urteil vom 4.7.2019 (C-377/17) in den Regelungen der Mindest- und Höchstgebühren für Architekten und Ingenieure (HOAI) einen Verstoß gegen das Unionsrecht. Nach Ansicht des Gerichts hat die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. g und Abs.3 RL 2006/123 verstoßen. Der Zugang zu den Planungsleistungen sei gerade nicht bestimmten Berufsträgern vorbehalten und damit verfolge die Bundesrepublik das Ziel der Qualitätssicherung nicht in „kohärenterArt und Weise.

EuGH erklärt HOAI für europarechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippt die HOAI: In seiner aktuellen Entscheidung vom 4.7.2019 hat der EuGH die Vorgabe einer Mindestgebühr sowie die vorgegebene Höchstgebühr in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für ungeeignet erklärt, das gesetzgeberische Ziel der Qualitätssicherung zu erreichen. Was bedeutet das EuGH-Urteil für die HOAI für die anwaltliche Beratung und die praktische Anwendung?