Unbequem?! – Ein Mandantengespräch über das Honorar

Wird ein Handwerker tätig, ohne vorher mit dem Kunden die Kosten für die Dienstleistung genau erörtert und kalkuliert zu haben? Nein, wahrscheinlich nicht. Warum ist es dann vielen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten so unangenehm, im Erstgespräch mit Mandanten über die Vergütung zu sprechen? Besonders in gerichtlichen Streitigkeiten bedarf es ja – anders als beim Handwerker – keiner Verhandlung der Vergütung. Sie ist verbindlich im RVG verankert und kann dem Mandanten transparent vermittelt werden. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass Mandanten über die Höhe der Vergütung im Unklaren gelassen werden.