Und sanft schlummert die Vergütungsrechnung: Offene Posten aktiv bearbeiten!

Wie lief das erste Quartal 2019? Waren die Umsatzzahlen erwartungsgemäß? Gab es Grund zur Freude oder hinken die Zahlen doch etwas hinter den Erwartungen her? Oder sind einfach noch zu viele unbezahlte Rechnungen vorhanden? Prüfen Sie den Stand der offenen Rechnungen und lassen Sie zu jeder Akte nachvollziehen, ob bisher erbrachte Leistungen schon abgerechnet wurden.

Liquidität sichern durch konsequentes Forderungsmanagement

Kaum eine Kanzlei wird ausschließlich über Mandanten verfügen, die immer zuverlässig ihre Honorarrechnungen zahlen. Damit der regelmäßige Honorareingang gesichert wird, sollte eine zügige Abrechnungspraxis vorherrschen, möglichst mit der Einforderung von Gebührenvorschüssen bei gesetzlichen Gebühren und Auslagen, sowie ein konsequentes Einfordern der offenen Honorare. Dies beginnt bereits damit, dass Zahlungsziele in der Rechnung bzw. in den Mandatsbedingungen verankert sind und diese auch bei Überschreiten höflich aber bestimmt angemahnt werden (die Kontrolle erfolgt durch die Buchhaltung oder durch eine entsprechende Wiedervorlage beim Sachbearbeiter).