Änderungen im Inkassorecht geplant

Senkung der Inkassokosten: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vorgelegt. Damit soll u.a. die doppelte Inanspruchnahme von Schuldnern durch Inkassounternehmen und Anwälte künftig ausgeschlossen werden. Zahlreiche Regelungen betreffen auch die Anwaltschaft (z.B. die Reduzierung der Einigungsgebühr von 1,5 auf 0,7;

Goebel, Grundlagen der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

Berechtigung von Inkassokosten: Ausgehend von einer materiell berechtigten Forderung erläutert der Beitrag, wann Inkassokosten dem Grunde und der Höhe nach geschuldet sind. Gerade weil es sich um geringere Forderungen handelt, bei denen der Einzelne vielleicht nicht so genau hinsieht, liegt hier eine besondere Gefahr für Missbrauch vor.