Rückkehr zum alten Überschuldungsbegriff

Thomas-Cook-Insolvenz: Die jüngste Insolvenz auf dem Reisemarkt-Sektor resultiert nach Ansicht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) vor allem aus der Tatsache, dass das Britische Rechtssystem den Insolvenzauslösetatbestand der Überschuldung nicht kennt: Welche Empfehlungen spricht die Anwaltsorganisation mit Blick auf den deutschen Markt aus?

Vallendar, Die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

Praxiswissen: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners können dessen Gläubiger ihre Forderungen nur noch nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen (§ 87 InsO). Der Gesetzgeber hat hierzu ein formalisiertes Verfahren der Forderungsanmeldung und Forderungsprüfung eingeführt, damit schnell und sicher feststellbar ist, wer als Gläubiger am Insolvenzverfahren beteiligt ist und Rechte geltend machen kann. Der Beitrag zeigt anschaulich und mit vielen Praxishinweisen auf, wie eine Forderung angemeldet und geprüft wird.