Pieske-Kontny, Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts: Das Steueränderungsgesetz 2015 beendete die jahrelange Rechtsunsicherheit und passte das Umsatzsteuergesetz an EU-Recht an. Tätigkeiten, die sich bisher im Rahmen der (steuerlich unbeachtlichen) Vermögensverwaltung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts bewegten, können nunmehr zu einer Steuerpflicht führen.