Beschlüsse der Herbst‐Justizministerkonferenz

Reformbedarf im Zivil-, im Verwaltungs- und im Strafprozessrecht: Auf der diesjährigen Herbstkonferenz der Justizminister des Bundes und der Länder bildete der Reformbedarf im Zivilprozessrecht (u.a. Verbesserung des individuellen Rechtsschutzes des Bürgers und des Verfahrens bei wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten unter effektivem Einsatz der Ressourcen), im Verwaltungsprozessrecht (Einführung von speziellen Wirtschaftsspruchkörpern sowie Planungsspruchkörpern) und im Straf-/Strafprozessrecht (Opferschutz in Gewaltschutzverfahren, Zeugnisverweigerungsrecht, Strafaussetzung zur Bewährung) den Schwerpunkt der Tagung. Daneben war auch der von der Bundesregierung angestrebte „Pakt für den Rechtsstaat“ ein Thema in Berlin.

Justizminister wollen stärkere Justiz

Eine starke Justiz für einen starken Rechtsstaat: Auf der 88. Frühjahrskonferenz der Justizminister des Bundes wurde vor allem Handlungsbedarf im digitalen Vertragsrecht und beim digitalen Persönlichkeitsrecht gesehen. Weitere Themen betrafen u.a. die Vermeidung mehrfacher Opfervernehmungen bei Sexualdelikten und die nachträgliche Therapieunterbringung von psychisch gestörten Gewalt- und Sexualstraftätern.