Hinweise für die Tätigkeit des Abwicklers

Kanzleiabwicklung: Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihre „Hinweise für die Tätigkeit des Abwicklers“ überarbeitet und aktualisiert und ermöglicht mit ihnen einen Überblick über die Aufgaben des Abwicklers und seine Befugnisse. So wird etwa auf die Aspekte „Geld und Postverkehr“ (neuerdings einschließlich beA), Beschäftigten- und sonstige Vertragsverhältnisse, Mandate und Haftung sowie auch auf die Vergütung des Abwicklers eingegangen.