Gut geschult durch das ganze Jahr

In vielen Kanzleien besteht kein konkretes Personalentwicklungskonzept. Damit aber die Mitarbeiter jeglicher Hierarchieebene immer von aktuellem Fachwissen profitieren, sollte regelmäßig und bedarfsgerecht für Seminare oder Schulungen gesorgt werden. Auch die notwendigen Fortbildungszeiten, die nach FAO jährlich aufgewendet und nachgewiesen werden müssen, sollten lieber gut geplant als unter Zeitdruck zum Jahresende ausgewählt werden. Wer den konkreten Schulungsbedarf einzelner Mitarbeiter oder den von Mitarbeitergruppen kennt, kann hierauf mit der konkreten Suche nach passenden Angeboten reagieren.

Prozessabläufe prüfen – Veraltete Prozesse belasten Mitarbeiter und Kanzleiführung

Sie sind ein gut eingespieltes Kanzleiteam und seit vielen Jahren erfolgreich für Ihre Mandanten da? Das ist hervorragend! Doch vergessen Sie nicht, regelmäßig die vorhandenen Prozessabläufe Ihrer Kanzlei zu verifizieren und ggf. anzupassen. Manchmal schleichen sich mit der Zeit Abläufe ein, die durch die zunehmende Digitalisierung, Nutzung von Kanzleisoftware oder Veränderung von anderen Rahmenbedingungen (z. B. veränderte Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter) schlicht nicht mehr notwendig und oftmals zeitraubend sind.

Transparente Informationspolitik fördert das Kanzleiklima

Wer seine Mitarbeiter kontinuierlich und transparent über anstehende Veränderungen in der Kanzlei informiert, schafft Vertrauen, motiviert seine Mitarbeiter und bindet sie in positivem Sinne dadurch an die Kanzlei. Dabei muss auf keinen Fall jede unternehmerische Entscheidung der Kanzleiführung erklärt oder gar gerechtfertigt werden. Es geht darum, dass jeder Mitarbeiter die Informationen erhält, die er für seinen Aufgabenbereich zwingend benötigt; darüber hinaus muss er den Kontext zum großen Ganzen der Kanzlei nachvollziehen können.

Lebenslanges Lernen als Kanzleileitbild

Die Rechtsdienstleistung ist einem stetigen Wandel unterworfen. Nicht nur, dass laufend aktuelle Rechtsprechung und Gesetzeslagen berücksichtigt werden müssen, sondern auch in technischer und organisatorischer Hinsicht müssen Kanzleien immer „up to date“ sein. Das bedeutet, dass alle Kanzleimitglieder sich in ihrem jeweiligen Kompetenzbereich regelmäßig fortbilden sollten, aber auch fachübergreifende Themen dabei nicht zur kurz kommen dürfen. Wie wäre es z.B. mit einem Seminar zur internen Kommunikation, zum Zeitmanagement oder zur Außendarstellung der Kanzlei am Telefon?

Die Kanzlei im Internet: Gefunden werden ist das Ziel!

Viele Rechtssuchende finden ihren anwaltlichen Vertreter im Internet. Dies geschieht oft über eine Google-Suche mit entsprechenden Stichworten oder über ein Anwaltsportal. Haben Sie schon einmal ausprobiert, ob Ihre Kanzlei tatsächlich unter den ersten 10 Einträgen gelistet ist? Wenn nein, dann kann es daran liegen, dass Suchbegriffe, wie z.B. Rechtsgebiete oder Angaben zur Region, nicht passen oder gar nicht im Portaleintrag hinterlegt sind.

„Goodies“ und Gehaltsextras: Fragen Sie doch einfach Ihre Mitarbeiter!

Moderne Kanzleien möchten ihren Mitarbeitern z.B. gerne die Mitgliedschaft in einem Fitnessclub bezahlen oder ein E-Bike für die Fahrt zur Arbeit bereitstellen. Diese und viele andere Maßnahmen sollen u.a. der Mitarbeitermotivation oder -bindung dienen. Unter großem Aufwand werden den Mitarbeitern oft Maßnahmen angeboten, die dann in der Praxis jedoch an den Bedürfnissen der einzelnen Mitarbeiter vorbeigehen – auch wenn die vorgenannten „Extras“ modern und attraktiv sind. Wurden Maßnahmen von den Mitarbeitern in der Vergangenheit abgelehnt, kann eine Folge sein, dass die Kanzleiführung andere oder neue Maßnahmen nicht mehr anbietet, weil sie den erneuten Aufwand scheut oder den Sinn nicht (mehr) sieht.

Personalentwicklung muss gut geplant sein

Unter Personalentwicklung versteht man ein kanzleieigenes Konzept zur Umsetzung beruflicher oder auch sozialer Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter. Das Stichwort „Konzept“ macht es schon deutlich: Planloses Vorgehen führt in der Personalentwicklung nicht zum Erfolg. Wichtig ist, dass Sie überlegen, welche Mitarbeiter für welche Tätigkeiten eingesetzt werden (sollen). Dazu können Stellenbeschreibungen (auch für angestellte Berufsträger) gut als Grundlage für die Planung genutzt werden. Überlegen Sie, wie die Entwicklung der Kanzlei insgesamt mittel- oder langfristig aussehen soll: Sollen neue Rechtsgebiete erschlossen oder bestehende gefestigt werden, hat dies in die Planungen einzufließen.

Führung als Erfolgsfaktor: Jede Kanzlei braucht ihren Leitwolf

Aktuelle Studien haben ergeben, dass „aufgaben- und mitarbeiterorientiertes Führungsverhalten die Produktivität in Unternehmen positiv beeinflussen.“ Hierunter versteht man z.B. „Verhaltensweisen, die sich direkt auf die Bewältigung der Arbeitsaufgaben beziehen (bspw. Zielvorgaben, Leistungsrückmeldung, konstruktives Feedback) und den Mitarbeitern Wertschätzung signalisieren (wie Anerkennung, soziale Unterstützung, Höflichkeit).“ …