EuG: Emissionsgrenzwerte der EU für Kraftfahrzeuge

Schadensersatz: Die Haftung von Organen der EU gegenüber EU-Bürgern hängt von drei Voraussetzungen ab: Zum einen muss ein Unionsorgan einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift begangen haben, die dem Einzelnen Rechte verleiht, zweitens muss der behauptete Schaden tatsächlich eingetreten sein und drittens muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten der Union und dem Schaden bestehen. Das Gericht der EU wies daher die Sammelklage von rund 1.500 Personen gegen die von der EU-Kommission im Jahr 2016 festgelegten Emissionsgrenzwerte für Pkw und Nutzfahrzeuge im praktischen Fahrbetrieb (real driving emissions – RDE) ab,