Neuregelungen im Juli

Kindergeld: Nach dem Familienentlastungsgesetz wurde aktuell das Kindergeld um 5 % angehoben. Weiterhin wurde der Personenkreis der Berechtigten auch beim Kinderzuschlag erweitert. Die Regelungen zum Mindestentgelt im Gerüstbau, zur Entlastung von Geringverdienern bei den Sozialabgaben und zur Steigerung beim Pfändungsfreibetrag sind sämtlich zum 1. Juli 2019 in Kraft getreten.

EuGH: Familienleistung für Kinder in anderen EU-Staaten

Anspruch auf Familienleistungen: Das Unionsrecht verlangt nicht, dass eine Person eine Beschäftigung in einem Mitgliedstaat ausübt, um dort Familienleistungen für ihre Kinder zu beziehen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen. Zudem ist der entsprechende Anspruch auf Familienleistungen nicht auf den Fall beschränkt, dass der Antragsteller zuvor eine beitragsabhängige Leistung erhalten hat. Damit stellt der EuGH klar, dass auch für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedstaats beansprucht werden können, als ob sie in diesem Staat wohnen würden.

Bublitz, Kindergeld zwischen Steuerrecht und Sozialrecht: Anrechenbarkeit von Kindergeld auf Sozialleistungen

Schnittstellenthema: Die rechtlichen Grundlagen des Kindergelds und der vergleichbaren kinderbezogenen Familienförderung sind in verschiedenen Gesetzen geregelt und kaum noch durchschaubar, sie reichen vom Steuer- und Sozialrecht bis ins Zivilrecht (Unterhaltsrecht) hinein. Das Kindergeld steht im Spannungsfeld der scheinbar gegensätzlichen Rechtsgebiete der Eingriffsverwaltung und der Leistungsverwaltung.