Sachenbacher, Kindeswohl: Definition und rechtliche Einordnung

Familienrechtliches Mandat: In Fällen des Kindschaftsrechts produzieren verschiedene Instanzen – eventuell auch mit unterschiedlichen Ergebnissen – langfristig hohen emotionalen Stress im Familiensystem, so dass es zu keiner Beruhigung für das betroffene Kind kommt. Alle Verfahrensbeteiligten (Instanzgerichte, Eltern mit ihren Verfahrensbevollmächtigten, Verfahrensbeistand und Jugendamt) sind daher gehalten, auch Kompromisse einzugehen und den Fokus ausschließlich auf das Kindeswohl zu richten. Eine entscheidende Erfolgskomponente ist dabei vor allem die genaue Prüfung des unbestimmten Rechtsbegriffs „Kindeswohl“. Vorliegender Beitrag erläutert die „Stufenleiter der Kindeswohlschwellen“ und gibt wertvolle Hinweise für die Anwaltspraxis. (aus: ZAP 8/2019)