Hansens, Gebührentipps für Rechtsanwälte

Nützliche Arbeitshilfe: Diesmal gibt es Tipps zum Gegenstandswert bei Kontenpfändung, in denen dargelegt wird, nach welchem Gegenstandswert sich die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG des Verfahrensbevollmächtigten des Gläubigers, der für seinen Mandanten einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt, berechnet. Des Weiteren werden die im Kostenfestsetzungsverfahren möglichen Probleme, die auftreten können, wenn in einem gestellten Kostenfestsetzungsantrag einige Kostenpositionen vergessen worden sind, erläutert:

Hansens, Gebührentipps für Rechtsanwälte

Nützliche Arbeitshilfe: Diesmal gibt es Tipps zur Postentgeltpauschale bei ausschließlich elektronischer Kommunikation. Als – soweit ersichtlich – erstes Obergericht hat sich das OLG Frankfurt mit den Besonderheiten der elektronischen Kommunikation im Zusammenhang mit dem Anfall der Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen befasst und bejaht – in Abweichung von der bisherigen ganz herrschenden Auffassung – den Anfall der Postentgeltpauschale bereits für die Kommunikation mit elektronischen Medien.