BVerfG: Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg
Besoldungsregelung: Die baden-württembergische Besoldungsregelung in § 23 Abs. 1 des Landesbesoldungsgesetzes (LBesGBW) i.d.F. des Art. 5 Nr. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2013/14, die eine Absenkung der Beamten- und Richtergehälter für die ersten drei Jahre des Dienstverhältnisses in bestimmten Besoldungsgruppen vorsah, ist wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG nichtig. Eine Einschränkung des Grundsatzes der amtsangemessenen Alimentierung aus rein finanziellen Gründen kommt zur Bewältigung von Ausnahmesituationen nur in Betracht, wenn die Maßnahme Teil eines schlüssigen und umfassenden Konzepts der Haushaltskonsolidierung ist.