BGH: Adoption eines minderjährigen Kindes durch Lebensgefährten
Adoption durch nicht verheirateten oder verpartnerten Lebensgefährten: Der BGH hat entschieden, dass eine mit ihrem Lebensgefährten weder verheiratete noch in einer Lebenspartnerschaft lebende Person dessen Kind nicht annehmen kann, ohne dass zugleich das Verwandtschaftsverhältnis zwischen ihrem Lebensgefährten und dem Kind erlischt.