BVerfG: Anspruch eines gesetzlich Krankenversicherten auf alternative Heilmethode
Verfassungsunmittelbarer Anspruch bei Lebensgefahr: In Fällen einer lebensbedrohlichen Erkrankung hat der gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf eine andere Behandlungsmethode, die Aussicht auf Besserung verspricht und nicht vom Leistungskatalog der Krankenversicherung umfasst ist.