LG Köln: Unwirksamkeit einer 15-Minuten-Zeittaktklausel in der Vergütungsvereinbarung
Anwaltliche Honorarabrechnung: Verwendet der Anwalt eine Klausel in seiner Vergütungsvereinbarung, nach der ¼ des vereinbarten Stundensatzes für jede angefangenen 15 Minuten berechnet wird, verstößt diese Klausel gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB. Daher sollte der Anwalt mit sog. Zeittaktklauseln vorsichtig sein.