Fristablauf für die Fortbildung von Mediatoren

Übergangsfrist läuft ab: Wer sich auch zukünftig „zertifizierter Mediator“ nennen möchte, muss sich sputen: Bis zum 31.8.2019 müssen Mediatoren, die ihre Ausbildung nach der am 1.9.2017 in Kraft getretenen MediatAusbV absolviert haben, bestimmte Nachweise erbracht haben. Welche Übergangsregelungen gelten für die Mediatoren, die vor dem 1.9.2017 bzw. vor dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes am 26.7.2012 ausgebildet wurden?

Prütting, Die Mediation und die rechtsberatenden Berufe

Außergerichtliche Streitbeilegung: Die bisherigen Entwicklungen und die vielfältigen aktuellen Diskussionen zeigen: Mediation ist in der deutschen Rechtspraxis und der Rechtskultur angekommen. Heute sind Mediation und viele andere Formen konsensualer Streitbeilegung feste Bestandteile der mitteleuropäischen Rechtskultur. Der Beitrag geht auf die Gründe und Vorteile von Mediation und außergerichtlicher Streitbeilegung ein, zeigt verschiedene Möglichkeiten auf und gibt Einblicke in die Zertifizierung, aber auch die Haftung eines Mediators. (aus: ZAP 7/2018)

BRAK-Vorschläge zur Weiterentwicklung der Mediation in Deutschland

Außergerichtliche Konfliktbeilegung: Mediation hat hierzulande immer noch nicht den Stellenwert, den man sich für diese Art der außergerichtlichen Konfliktbeilegung wünscht. Daher hat die BRAK Vorschläge erarbeitet, die dies ändern sollen: Eine stärkere Eigeninitiative der Mediationsanbieter sowie gezielte Fördermaßnahmen auf Gesetzgeberseite, z.B.

Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren

Seit 1.9.2017 in Kraft: Die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) soll die Qualität von Mediationsleistungen verbessern und das Vertrauen in Mediationsverfahren stärken. Nachdem der Gesetzgeber seit längerem versucht hat, die Mediation durch die Gestaltung eines Rechtsrahmens zu fördern, ist nun auf der Grundlage des Mediationsgesetzes die Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren in Kraft getreten.