Fristablauf für die Fortbildung von Mediatoren
Übergangsfrist läuft ab: Wer sich auch zukünftig „zertifizierter Mediator“ nennen möchte, muss sich sputen: Bis zum 31.8.2019 müssen Mediatoren, die ihre Ausbildung nach der am 1.9.2017 in Kraft getretenen MediatAusbV absolviert haben, bestimmte Nachweise erbracht haben. Welche Übergangsregelungen gelten für die Mediatoren, die vor dem 1.9.2017 bzw. vor dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes am 26.7.2012 ausgebildet wurden?