Weiler/Linse, Formelle Anforderungen an die Mieterhöhungserklärung nach § 559b BGB

Konkretisierung der BGH-Rechtsprechung: Das Urteil des AG Charlottenburg (Az. 227 C 214/16, ZAP EN-Nr. 109/2018) setzt sich erfreulich klar mit der Formwirksamkeit einer Modernisierungsmieterhöhungserklärung auseinander und formuliert deutlich, dass der Vermieter in der Erhöhungserklärung nachvollziehbar darlegen muss, welche Kosten er in welcher Höhe von den angegebenen Gesamtkosten vorab als Instandsetzungskosten in Abzug gebracht hat.