Börstinghaus, Besonderheiten des Miet- und Wohnungseigentumsrechts infolge der COVID-19-Pandemie

Das aktuelle CORONA-Gesetzesmaßnahmenpaket: Alles Wichtige zum neuen „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27.3.2020 (BGBl I 2020, S. 569 ff.). Wussten Sie schon, welche konkreten Regelungen nun für Wohn- und Geschäftsraummieten gelten? Wie ist das Leistungsverweigerungsrecht in Art. 240 § 1 EGBGB einzustufen und welche Auswirkungen hat es auf Mieter, Vermieter und Kündigungen? Gilt nun ein Kündigungsausschluss und wenn ja: wie lange? Welche Sonderregelungen sind mit Blick auf die Wohnungseigentümergemeinschaft getroffen worden (z.B. zur Verwalterbestellung, zum Wirtschaftsplan oder zur Beschlussfassung der WEG)?

KG: Kautionsrückzahlungsanspruch eines Mieters

Aufrechnung mit Schadenersatzanspruch: Das KG stellt mit seinem Urteil vom 2.12.2019 (8 U 104/17) klar, an welche Voraussetzung bei der Aufrechnung des vermieterseitigen Schadenersatzanspruchs wegen Beschädigung der Mietsache mit dem Kautionsrückzahlungsanspruch anzuknüpfen ist: Was setzt die erforderliche Gleichartigkeit voraus?

BGH: Mietspiegel einer Nachbargemeinde

Vergleichbarkeit: Kann der Mietspiegel einer Nachbargemeinde zur Bestimmung und Begründung eines Mieterhöhungsverlangens herangezogen werden? Wem obliegt die Beurteilung dieser Voraussetzungen i.S.d. § 558a Abs. 4 S. 2 BGB? Welche Kriterien sind dabei zugrunde zu legen?

BGH: Entfernen einer über 30 Jahre alten Tapete

Keine Schadenersatzpflicht: Auf einen Schadenersatzanspruch kann sich der Vermieter nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) dann nicht berufen, wenn der Mieter eine ungefähr 30 Jahre alte Tapete entferne, die sich bereits teilweise gelöst habe und die vor der Besitzzeit des Mieters mehrfach überstrichen worden sei, jedoch diese nicht mehr zum Überstreichen geeignet sei, da kein Schaden entstanden sei.

Horst, Durchsetzung von Schönheitsreparaturen bei Mietvertragsende: Vornahmeverpflichtung oder Schadensersatz

Abwicklung beendeter Mietverhältnisse: Während des Vertragslaufs steht dem Mieter ein weites Gestaltungsrecht zu, in welcher Form und Art er die Schönheitsreparaturen durchführt. Zum Zeitpunkt des Vertragsendes will der Vermieter dann die Mieträume „ordentlich“ hergerichtet und in einem weitervermietungsfähigen Zustand zurück. Der Beitrag geht der Frage nach, ob der Vermieter Renovierungsansprüche gegen den Mieter bei Vertragsende überhaupt noch durchsetzen kann.

Börstinghaus, Das Mietrechtsanpassungsgesetz

Änderungen zum 1.1.2019 in Kraft getreten: Die durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21.4.2015 eingeführten Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (sog. Mietpreisbremse) haben nach allgemeiner Auffassung bislang nicht zu dem erhofften Ergebnis geführt. Daher wurde in dem Koalitionsvertrag vereinbart, die sog. Mietpreisbremse „nachzuschärfen“. Außerdem wurde in den letzten Jahren die grundsätzliche Berechtigung für Modernisierungsmieterhöhungen in Zweifel gezogen (sog. Herausmodernisieren).

Caspers, Der Zeitmietvertrag nach § 575 BGB

Grundlagenwissen: Der Zeitmietvertrag stellt ein besonderes Mietverhältnis dar, das grundsätzlich mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit – ohne weitere erforderliche Gestaltungserklärungen – endet. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, ein Mietverhältnis auf bestimmte Zeit zu vereinbaren, bei dem der Mieter keinen Anspruch auf Vertragsfortsetzung hat. Das Widerspruchsrecht des Mieters, z.B. wegen unbilliger Härte, ist dadurch ebenso ausgeschlossen wie die Möglichkeit der Gewährung einer Räumungsfrist. Die Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Problemkreise des in der Praxis

Caspers, Das Recht zur Untervermietung: Voraussetzungen und Grenzen

Praxiswissen: Untermietverträge sind häufig Gegenstand von Mietrechtsstreitigkeiten. Der Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen einer zulässigen Untervermietung – wann kann z.B. eine Genehmigung der Untervermietung entbehrlich sein – und erklärt u.a., wann ein berechtigtes Interesse des Mieters vorliegt.

Ausgebremste Mietpreisbremser

LegalTech-Startup ausgebremst: Dass die Mieten trotz der gesetzlichen Mietpreisbremse vielerorts weiter ungebremst steigen, hat sich inzwischen herumgesprochen. Einer der Gründe, warum die Bremse nicht richtig funktioniert, ist, dass sich die Vermieter vielfach einfach nicht daran halten. Die Konsequenzen eines Verstoßes halten sie offenbar für überschaubar. Dabei ließe sich seitens der Mieter – haben sie erst einmal alle Eckdaten beisammen – relativ einfach ausrechnen, ob sich ihr Hauseigentümer an die gesetzlichen Vorgaben hält. Dies hat findige Existenzgründer auf den Plan gerufen, die entsprechende Berechnungsprogramme ins Internet gestellt haben.

Horst, Mieterhöhungen: Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung

Neues Datenschutzrecht: Seit dem 25.5.2018 gilt mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den Neuregelungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-2018) ein neues Datenschutzrecht mit Auswirkungen auch für bestehende Mietverhältnisse. Der vorliegende Beitrag konzentriert sich auf datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Mieterhöhungen in Form eines Zustimmungsbegehrens des Vermieters innerhalb des Vergleichsmietensystems (§§ 558 ff. BGB).