Tipp der Woche

Kooperative Führung bringt Kanzleien nach vorne
Kanzleien, die ihre Mitarbeiter kooperativ führen, sind erfolgreicher tätig. Sie beziehen die Mitarbeiter frühzeitig in Entscheidungsprozesse ein, bauen so Widerstände und Missverständnisse ab und lassen die Mitarbeiter dadurch am Kanzleierfolg teilhaben. Kooperative Führung trägt außerdem dazu bei, dass Mitarbeiter durch ihren Blickwinkel positiv Einfluss nehmen können und auch innovativer sind – sie wissen, dass ihre Meinung gefragt ist.

Bindung des eigenen Kanzleinachwuchses

Der erste Jahrgang an Auszubildenden, der nach der neuen ReNoPatAusbV die Ausbildung absolviert hat, hat nunmehr die Abschlussprüfungen abgelegt. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es wichtig, den eigenen gut ausgebildeten Nachwuchs dauerhaft an die Kanzlei zu binden. Dies kann auf vielfältige Weise geschehen: in erster Linie sicher durch eine angemessene Bezahlung sowie flexible bzw. individuelle Gehaltsbestandteile (Fahrtkostenzuschüsse, Tankgutscheine, betriebliche Altersversorgung etc.), aber auch durch ein gutes Kanzleiklima, ein wertschätzenden Umgang miteinander, teambildende Kanzleiveranstaltungen, regelmäßige Fortbildungen

Wer fragt, führt!

Es gibt kaum jemanden, der diese Aussage nicht kennt. Der Kern der Aussage besteht darin, zu verdeutlichen, dass in dem Moment, wo jemand eine Frage stellt, diese Person die Gesprächsführung übernimmt und durch Einsatz einer bestimmten Fragetechnik auch in der Lage ist, das weitere Gespräch zu beeinflussen.

Wer fragt, drückt damit auch Interesse am Gegenüber und/oder an der Sache aus. Wie wäre es dann z.B., wenn die Kanzlei eine Mitarbeiterbefragung durchführt?

Mitarbeitergespräche und Stellenbeschreibungen: Instrument der Mitarbeiterführung

Stellenbeschreibungen dienen nicht nur dazu, organisatorisch festzuhalten, für welche Tätigkeiten der jeweilige Stelleninhaber verantwortlich ist. Sie helfen auch bei der Suche nach geeigneten neuen Mitarbeitern, wenn nämlich anhand der Stellenbeschreibung das fachliche und persönliche Profil eines Bewerbers damit abgeglichen werden kann. Im Rahmen von Mitarbeitergesprächen machen Stellenbeschreibungen die ausgeführten Tätigkeiten vergleichbar und erlauben so Rückschlüsse auf die geleistete Arbeit, mögliche Veränderungen oder notwendige Anpassungen des Profils (z.B. bei neuer fachlicher Qualifikation des Mitarbeiters oder anderer Organisation von internen Prozessabläufen).

Führung als Erfolgsfaktor: Jede Kanzlei braucht ihren Leitwolf

Aktuelle Studien haben ergeben, dass „aufgaben- und mitarbeiterorientiertes Führungsverhalten die Produktivität in Unternehmen positiv beeinflussen.“ Hierunter versteht man z.B. „Verhaltensweisen, die sich direkt auf die Bewältigung der Arbeitsaufgaben beziehen (bspw. Zielvorgaben, Leistungsrückmeldung, konstruktives Feedback) und den Mitarbeitern Wertschätzung signalisieren (wie Anerkennung, soziale Unterstützung, Höflichkeit).“ …

Mandantenbetreuung: Chef als Vorbild!

Unterschätzen Sie nicht Ihre Vorbildfunktion! Wenn Sie finden, dass Ihre Mitarbeiter freundlicher mit Ihnen oder Ihren Mandanten umgehen könnten, dann achten Sie unbedingt zunächst auf Ihr eigenes Kommunikationsverhalten.