Regelung des digitalen Nachlasses

Digitales Erbe: Nach dem jüngsten BGH-Urteil (v. 12.7.2018 – III ZR 183/17) zur Vererbbarkeit eines Facebook-Kontos hat die Bundesregierung dazu geraten, diesbezüglich zu Lebzeiten klare Regelungen für den Todesfall zu treffen. Mit dem nunmehr gegebenen Wissen, dass die persönliche digitale Kommunikation komplett für die Erben zugänglich wird, sollte jeder Online-Nutzer festlegen, wer sein digitales Erbe verwalten dürfe und wie mit den persönlichen Daten umgegangen werden solle.