Neuregelungen im März

Aktuelle Gesetzesänderungen: Ab dem 1.3.2020 sind wieder zahlreiche neue Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Vor allem in den Bereichen Waffenrecht (neue Meldepflichten; Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Waffen u.v.m.), Fachkräftezuwanderung (Wegfall der Vorrangprüfung der qualifizierten Beschäftigten; Modellvorhaben für Anerkennung von Berufsabschlüssen von Ausländern u.a.), Masern-Impfpflicht (ab 1.3.2020: für Kinder in Kitas und Schulen und für Beschäftigte in diesen Einrichtungen, Erwachsene in Gemeinschaftsunterkünften wie Asylheimen) sowie

Neuregelungen im Januar

Aktuelle Gesetzesänderungen: Ab dem 1.1.2020 sind zahlreiche neue Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Vor allem in den Bereichen Arbeit und Soziales (Arbeitslosenversicherung, Gesetzlicher Mindestlohn, Mindestvergütung in der Ausbildung, Beschäftigungsduldungsgesetz u.v.m.), Steuern (Kinderfreibetrag, Energetische Gebäudesanierung, Sonderabschreibung für Elektro-Nutzfahrzeuge, Mehrwertsteuersenkung z.B. auf digitale Erzeugnisse, Elektronische Kassensysteme, Geldwäsche),

Neuregelungen im September

Ausländer-/Asylrecht: Das neue sog. Geordnete-Rückkehr-Gesetz regelt Verbesserungen bei der Rückkehrpraxis abgelehnter Asylbewerber. Es soll Behörden ermöglichen, z.B. straffällig gewordene Asylbewerber schneller auszuweisen. Zudem gelten neue Bedarfssätze für Asylbewerber. Auch im Staatsangehörigkeits-/Passrecht sind neue Regelungen in Kraft getreten, die Deutsche mit Doppelpass betreffen und eine Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit unter bestimmten Umständen ermöglichen sollen.

Neuregelungen im August

Sozial- und Familienrecht: Das neue Starke-Familien-Gesetz (StaFamG) regelt Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket und beinhaltet die Reform des Kinderzuschlags. Bundesweit gilt ab August zudem das Gute-Kita-Gesetz, das die Beitragshöhe nach sozialen Kriterien neu staffelt bzw. ganz entfallen lässt. Auch im Ausländerrecht (Wohnsitzverpflichtung, Beschäftigungsförderung) sind neue Regelungen in Kraft getreten,

Neuregelungen im Juni

Schnellere Arzttermine für Krankenversicherte: Kennen Sie das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz bereits? Damit werden die Sprechstundenzeiten von Ärztinnen und Ärzten von 20 auf mindestens 25 Stunden pro Woche erhöht. Daneben sind weitere Neuregelungen wie zum Genehmigungsverfahren bei Stromnetzen, zum neuen Register in der Sicherheitsbranche sowie zur Regelung von Teilzeit für Freiwilligendienste in Kraft getreten.

Neuregelungen zum Jahresbeginn

Überblick zu den wichtigsten Änderungen: Zum Jahresbeginn sind zahlreiche Neuregelungen in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuregelungen erfolgen im Überblick: Arbeit und Soziales (Mindestlohn, Brückenteilzeit, Berufliche Weiterbildung für den digitalen Wandel, Förderung für Langzeitarbeitslose, Sozialhilferegelsätze, Rentenpaket, Beitragsbemessungsgrenzen), Gesundheit (Gesetzliche Krankenversicherung, Änderungen in der Pflege, Zahnmedizin), Umwelt- und Verbraucherschutz

Neuregelungen zum Jahresbeginn

Was Sie im Januar wissen sollten: Zum Jahresanfang sind zahlreiche Neuregelungen in Kraft getreten, insbesondere im Arbeits- und Sozialrecht (u.a. Mindestlohn, Entgelttransparenz, Grundsicherung), im Straßenverkehr (z.B. zur Kennzeichnungspflicht von Winterreifen), im Verbraucherschutz (u.a. Verbesserungen für Bankkunden), aber auch im Energie- und Umweltrecht (z.B. zu Förderanträgen für Heizungen). (aus: ZAP 2/2018; Quelle: Bundesregierung)

Ring, Das neue Bauvertragsrecht in der anwaltlichen Praxis – Ein Überblick

Neuregelung ab 1.1.2018: Ab sofort sind Neuregelungen in der Mandatspraxis zu berücksichtigen, und zwar für die ab 1.1.2018 abgeschlossenen Bauverträge (§§ 650a–h BGB), für den Verbraucherbauvertrag mit Einführung eines auf den Bau zugeschnittenen Verbraucherschutzes (§§ 650i–n BGB), für den Architekten- und Ingenieurvertrag (§§ 650p–t BGB) und für den Bauträgervertrag (§§ 650u–v BGB). Der Beitrag gibt einen Überblick zu den für die Beraterpraxis relevanten Regelungen zum Bau- und Verbraucherbauvertrag. (aus: ZAP 2/2018)

Neuregelungen im September

Das sollten Sie wissen: Im September sind vorwiegend Neuregelungen, die dem Umwelt- und Tierschutz dienen sollen, in Kraft getreten (z.B. Stärkung des Meeresnaturschutzes, Lärmschutz bei Sportanlagen und das Verbot, Tiere im letzten Drittel der Trächtigkeit zu schlachten). Allerdings sind ab jetzt auch viele Neuerungen im Strafverfahren zu beachten

Neuregelungen im August

Arbeit, Gesundheit und Justiz: Es sind wieder zahlreiche Neureglungen in Kraft getreten. Zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung beim Arbeitslohn, wonach insb. Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten auf Anfrage eines Arbeitnehmers erläutern müssen, nach welchen Kriterien im Betrieb entlohnt wird. Im Betreuungsrecht sind künftig ärztliche Zwangsbehandlungen von Betreuten auch außerhalb geschlossener Einrichtungen, wie beispielsweise in normalen Krankenhäusern, möglich.