Neuregelungen im Januar

Aktuelle Gesetzesänderungen: Ab dem 1.1.2020 sind zahlreiche neue Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Vor allem in den Bereichen Arbeit und Soziales (Arbeitslosenversicherung, Gesetzlicher Mindestlohn, Mindestvergütung in der Ausbildung, Beschäftigungsduldungsgesetz u.v.m.), Steuern (Kinderfreibetrag, Energetische Gebäudesanierung, Sonderabschreibung für Elektro-Nutzfahrzeuge, Mehrwertsteuersenkung z.B. auf digitale Erzeugnisse, Elektronische Kassensysteme, Geldwäsche),

Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen

Bundeskabinettsbeschluss im Oktober: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hatte den Entwurf für die geplante Festschreibung der Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden in Zivilsachen vorgelegt, den das Bundeskabinett nun beschlossen hat. Damit soll u.a. festgeschrieben werden, dass nunmehr der in der ZPO festgelegte Beschwerdewert von mehr als 20.000 € gegen die Nichtzulassung der Revision nun dauerhaft gilt. Weitere Regelungen betreffen u.a. die Spezialisierung der Gerichte in Zivilsachen sowie die Vereinfachung des Vergleichsschlusses vor Gericht.

BRAK für Abschaffung der Zulassungsberufung in der VwGO

Stellungnahme der BRAK: Die Zulassungsberufung im Verwaltungsprozess hat nach Ansicht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) dazu geführt, dass der überwiegende Anteil erstinstanzlicher Entscheidungen nicht mehr auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüft werde. In einer aktuellen Stellungnahme hat die BRAK zur Zulassungsberufung ausgeführt, dass sich der seinerzeit erhoffte Entlastungs- und Beschleunigungseffekt nicht in dem erhofften Maße eingestellt habe. Darüber hinaus fehle es an Leitentscheidungen des BVerwG, die zur Einheitlichkeit der Rechtsprechung erforderlich seien und so Rechtssicherheit schafften.

Beschränkungen bei der Nichtzulassungsbeschwerde sollen erneut verlängert werden

Stichtag 30.6.2018: Die Regelung zur Nichtzulassungsbeschwerde soll erneut verlängert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (BT-Drucks 19/1686) soll eine Mehrbelastung der Zivilsenate beim BGH verhindern. Die Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH ist derzeit nur zulässig, wenn der Beschwerdewert der Berufungsentscheidung 20.000 € übersteigt.