EuGH: Niederlassungsfreiheit bei Sitzverlegung einer Gesellschaft

Grenzüberschreitende Umwandlung einer Gesellschaft: Die Mitgliedstaaten der EU können Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen wollen, nicht zur Liquidation verpflichten. Die Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes einer solchen Gesellschaft ohne Verlegung ihres tatsächlichen Sitzes fällt unter die durch das Unionsrecht geschützte Niederlassungsfreiheit.