Verfassungsbeschwerden gegen den Einsatz sog. Staatstrojaner

Bedenken gegen die Rechtsstaatlichkeit: Im August sind mehrere Verfassungsbeschwerden gegen den Einsatz sog. Staatstrojaner eingelegt worden, u.a. von dem Bürgerrechtsverein Digitalcourage. Seit rund einem Jahr dürfen Strafverfolger zur Aufklärung von Straftaten beispielsweise Nachrichten über Messenger-Dienste wie WhatsApp mitlesen. Dafür schleusen sie unbemerkt vom Nutzer eine Spionage-Software in dessen Telekommunikationsgeräte ein, einen sog. Trojaner. Dieser greift die Kommunikation bereits direkt beim Schreiben oder Lesen ab. Noch weiter geht die Online-Durchsuchung, bei der die Ermittler sämtliche auf den Geräten gespeicherten Daten durchforsten dürfen. Der Verein Digitalcourage warnt angesichts dieser Möglichkeiten vor dem Abbau des Rechtsstaats in Deutschland durch eine ausufernde Überwachung und vor Gefahren für die IT-Sicherheit.