Positionspapier zum „Pakt für den Rechtsstaat“

Gemeinsame Stellungnahme von BRAK und DAV: Während der Stellenplan in der Justiz und bei der Polizei auf 2.000 Stellen (finanziert durch den größten Teil des dafür vorgesehenen Budgets von rd. 400 Mio. Euro p.a.) aufgestockt werden soll, sehen beide Anwaltsorganisationen (Bundesrechtsanwaltskammer [BRAK] und Deutscher Anwaltverein [DAV]) dies eher kritisch: Auch der Zugang der Bürger und Bürgerinnen zum Recht sei gefährdet.

Personalsituation an den Bundesgerichten

Belastungssituation im Justizbereich: Während der Stellenplan der Bundesanwaltschaft in den letzten Jahren wegen der erheblich gestiegenen Verfahrenszahlen aufgestockt wurde, sind derzeit keine weiteren Maßnahmen mit Blick auf Veränderungen bei den Gerichten des Bundes geplant, teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag mit (vgl. BT-Drucks 19/9547). Richtschnur dafür ist der im „Pakt für den Rechtsstaat“ vereinbarte Personalaufbau im Justizbereich. Gleichwohl werde die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Altersstruktur der Beschäftigten bei den Gerichten und der Bundesanwaltschaft die Belastungssituation der Gerichte des Bundes und der Bundesanwaltschaft in den nächsten Jahren aufmerksam verfolgen und auf notwendige Veränderungen angemessen reagieren.

Justiz sieht sich an der Belastungsgrenze

Umfrage: Die deutsche Justiz sieht sich in weiten Teilen an der Belastungsgrenze. Nach einer Umfrage der Presseagentur dpa sehen sich Richter und Staatsanwälte trotz zwischenzeitlicher Personalaufstockung vielerorts „am Anschlag“. Grund sei der erhebliche Personalmangel in den meisten Bundesländern, der weitreichende Konsequenzen für das gesamte Justizsystem habe: So ächzen Behörden und Gerichte unter einer Klageflut etwa bei Asylverfahren. Wegen des Fehlens von Staatsanwälten und Richtern ziehen sich Strafverfahren oft in die Länge oder müssen eingestellt werden, die Strafvollzugsanstalten sind in manchen Bundesländern überbelegt. Die Länder haben zwar inzwischen begonnen, ihre Justizbehörden personell und finanziell aufzustocken, dennoch ist der dpa-Umfrage zufolge damit das Defizit nur verringert, nicht jedoch behoben worden.

Beschlüsse der Herbst‐Justizministerkonferenz

Reformbedarf im Zivil-, im Verwaltungs- und im Strafprozessrecht: Auf der diesjährigen Herbstkonferenz der Justizminister des Bundes und der Länder bildete der Reformbedarf im Zivilprozessrecht (u.a. Verbesserung des individuellen Rechtsschutzes des Bürgers und des Verfahrens bei wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten unter effektivem Einsatz der Ressourcen), im Verwaltungsprozessrecht (Einführung von speziellen Wirtschaftsspruchkörpern sowie Planungsspruchkörpern) und im Straf-/Strafprozessrecht (Opferschutz in Gewaltschutzverfahren, Zeugnisverweigerungsrecht, Strafaussetzung zur Bewährung) den Schwerpunkt der Tagung. Daneben war auch der von der Bundesregierung angestrebte „Pakt für den Rechtsstaat“ ein Thema in Berlin.