Gut vorbereitet in die Zwischenprüfung der Auszubildenden

In diesem Herbst stehen die Zwischenprüfungen der Auszubildenden an, die die Ausbildung im Sommer 2018 begonnen haben. Diese Zwischenprüfung zählt zwar mit ihrem Ergebnis nicht zur Abschlussprüfung, ist jedoch ein guter Gradmesser für den Wissenstand der Auszubildenden. Sind Ihre Auszubildenden bereits gut vorbereitet?

Auszubildende gesucht? Jetzt noch aktiv werden!

Der Ausbildungsbeginn am 1. August 2019 ist nicht mehr in allzu weiter Ferne. Die meisten Schulabgänger suchen frühzeitig, meist ein Jahr vor dem eigentlichen Abschluss, einen Ausbildungsplatz. Wenn die Kanzlei jetzt noch Auszubildende (m/w/d) sucht, wird es zwar nicht wirklich leicht, aber mit ein wenig Aufwand lässt sich auch hier noch ein Erfolg verbuchen. Sprechen Sie z.B. gezielt die allgemeinbildenden Schulen an. Hier gibt es oft sogar kostenlose Ausbildungsbörsen oder zumindest ein Schwarzes Brett, an dem Ihre Stellenanzeige ausgehängt werden kann. Gezielt Studienabbrecher an Hochschulen oder Universitäten anzusprechen, ist auch eine gute Möglichkeit.

„Goodies“ und Gehaltsextras: Fragen Sie doch einfach Ihre Mitarbeiter!

Moderne Kanzleien möchten ihren Mitarbeitern z.B. gerne die Mitgliedschaft in einem Fitnessclub bezahlen oder ein E-Bike für die Fahrt zur Arbeit bereitstellen. Diese und viele andere Maßnahmen sollen u.a. der Mitarbeitermotivation oder -bindung dienen. Unter großem Aufwand werden den Mitarbeitern oft Maßnahmen angeboten, die dann in der Praxis jedoch an den Bedürfnissen der einzelnen Mitarbeiter vorbeigehen – auch wenn die vorgenannten „Extras“ modern und attraktiv sind. Wurden Maßnahmen von den Mitarbeitern in der Vergangenheit abgelehnt, kann eine Folge sein, dass die Kanzleiführung andere oder neue Maßnahmen nicht mehr anbietet, weil sie den erneuten Aufwand scheut oder den Sinn nicht (mehr) sieht.

Personalplanung für 2019 im Blick?

Analysieren Sie rechtzeitig Ihre Personalsituation in der Kanzlei. Wo besteht ein Personalüberhang oder gar -defizit? Hier geht es z.B. darum, festzustellen welche Mitarbeiter planbar nicht mehr zur Verfügung stehen werden (Elternzeit, Arbeitszeitreduzierung, altersbedingtes Ausscheiden) und wie sich Lücken im Personalbedarf schließen lassen (z.B. durch Auszubildende, die übernommen werden, Arbeitszeiterhöhung).

Personalentwicklung muss gut geplant sein

Unter Personalentwicklung versteht man ein kanzleieigenes Konzept zur Umsetzung beruflicher oder auch sozialer Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter. Das Stichwort „Konzept“ macht es schon deutlich: Planloses Vorgehen führt in der Personalentwicklung nicht zum Erfolg. Wichtig ist, dass Sie überlegen, welche Mitarbeiter für welche Tätigkeiten eingesetzt werden (sollen). Dazu können Stellenbeschreibungen (auch für angestellte Berufsträger) gut als Grundlage für die Planung genutzt werden. Überlegen Sie, wie die Entwicklung der Kanzlei insgesamt mittel- oder langfristig aussehen soll: Sollen neue Rechtsgebiete erschlossen oder bestehende gefestigt werden, hat dies in die Planungen einzufließen.