Neuregelungen im Juli

Kindergeld: Nach dem Familienentlastungsgesetz wurde aktuell das Kindergeld um 5 % angehoben. Weiterhin wurde der Personenkreis der Berechtigten auch beim Kinderzuschlag erweitert. Die Regelungen zum Mindestentgelt im Gerüstbau, zur Entlastung von Geringverdienern bei den Sozialabgaben und zur Steigerung beim Pfändungsfreibetrag sind sämtlich zum 1. Juli 2019 in Kraft getreten.

Neue Pfändungsfreigrenzen

Gültig ab 1.7.2017: Erhöhung des monatlich unpfändbaren Grundbetrags nach § 850c Abs. 1 und 2 S. 2 ZPO auf 1.133,80 €. Bei Bestehen gesetzlicher Unterhaltspflichten wird dieser Betrag um monatlich Mehr