Kaum Prozesskostentragung durch verurteilte Straftäter

Staat bleibt auf Verfahrenskosten sitzen: Wird ein Straftäter rechtskräftig verurteilt, muss er i.d.R. die Kosten für den Gerichtsprozess übernehmen. Doch die Gelder bleiben häufig aus, verurteilte Straftäter zahlen in vielen Fällen keine Prozesskosten. Das meldeten kürzlich mehrere Zeitungen unter Berufung auf eine interne Finanzkostenabschätzung des Bundesjustizministeriums.