Hansens, Gebührentipps für Rechtsanwälte
Nützliche Arbeitshilfe: Diesmal gibt es Tipps zur Postentgeltpauschale bei ausschließlich elektronischer Kommunikation. Als – soweit ersichtlich – erstes Obergericht hat sich das OLG Frankfurt mit den Besonderheiten der elektronischen Kommunikation im Zusammenhang mit dem Anfall der Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen befasst und bejaht – in Abweichung von der bisherigen ganz herrschenden Auffassung – den Anfall der Postentgeltpauschale bereits für die Kommunikation mit elektronischen Medien.