Holthausen, Die arbeitsrechtliche Abmahnung

Praxiswissen: Eine Abmahnung kann bei Pflichtverletzungen ausgesprochen werden. Im Arbeitsrecht mahnt i.d.R. der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen der Verletzung seiner vertraglichen Pflichten hin (Rüge- bzw. Dokumentationsfunktion) und fordert für die Zukunft zu einem vertragsgetreuen Verhalten auf – und, wenn ihm dies angebracht erscheint, kündigt er individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung an. Der Beitrag zeigt die rechtlichen Anforderungen an eine Abmahnung auf,