Tücken des elektronischen Rechtsverkehrs
Pilotprojekt elektronische Akte: Das OLG München hatte über eine Berufung gegen ein Urteil des LG Landshut zu entscheiden. Was man dabei wissen muss: Das Landgericht ist das erste von mehreren Pilotgerichten in der bayerischen Zivilgerichtsbarkeit und hat bereits seit Oktober 2016 vollständig auf die elektronische Akte als führende Akte umgestellt. Kurz nach der Umstellung fand eine mündliche Verhandlung statt, in der ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt wurde. Dieser wurde letztlich auf den 13.1.2017 verlegt. Das dem OLG vorliegende und beim Ausdruck der elektronischen Akte in dieser befindliche Verkündungsprotokoll vom 13.1.2017 über die Verkündung eines Endurteils war jedoch nicht signiert.