BGH: Kein Verstoß gegen das RDG

Inkassodienstleistung durch Legal-Tech-Portal „wenigermiete.de“: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ganz aktuell mit seinem Urteil vom 27.11.2019 – VIII ZR 285/18 eine Grundsatzentscheidung zum Begriff der Rechtsdienstleistung in Gestalt der Inkassodienstleistung gefällt. In sechs Leitsätzen nimmt der BGH Stellung zu 1. einer gebotenen großzügigen Auslegung des Begriffs der Rechtsdienstleistung (hier: Inkassodienstleistung), 2. zu den Beurteilungskriterien unter Würdigung des Einzelfalls, 3. zu den Voraussetzungen des Verstoßes i.S.d. § 3 RDG, 4. zur Nichtigkeit gem. § 134 BGB und 5. zu den Grenzen einer Inkassodienstleistungsbefugnis nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG und schließlich