BGH: Schadensersatzforderung für Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten
Schadensersatz und Anwaltskosten: Der Schadensersatzanspruch des Geschädigten umfasst nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich auch die durch ein Schadensereignis erforderlich gewordenen Rechtsverfolgungskosten. Dem Anspruch des Geschädigten auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten ist im Verhältnis zum Schädiger grds. der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht. Abzustellen ist dabei auf die letztlich festgestellte oder unstreitig gewordene Schadenshöhe. (aus: ZAP 4/2018)