BGH: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts: Tatsächlich angefallene Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts sind insoweit notwendig i.S.v. § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO und damit erstattungsfähig, als sie auch dann entstanden wären, wenn die obsiegende Partei einen Rechtsanwalt mit Niederlassung am weitest entfernt gelegenen Ort innerhalb des Gerichtsbezirks beauftragt hätte. Das entspricht der Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Notwendigkeit in § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des „Rechtsanwalts am dritten Ort“.

Umsatzsteuerhinweise für Anwaltsrechnungen

Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer: Die im April vorgelegten umsatzsteuerlichen Hinweise zur Rechnungslegung liegen aktualisiert vor und wurden um einige Klarstellungen ergänzt. So wurde z.B. bei den Bewirtungs- und Übernachtungskosten eine klarere Trennung zwischen dem Betriebsausgabenabzug und dem Vorsteuerabzug vorgenommen.

N. Schneider, Reisekosten und Erstattung bei PKH/VKH

Neues zur Abrechnung anwaltlicher Reisekosten: Muss die in einem gerichtlichen Verfahren unterlegene Partei die anwaltlichen Reisekosten des obsiegenden Gegners nach § 91 ZPO und vergleichbaren Erstattungsvorschriften anderer Verfahrensordnungen übernehmen? Und Mehr