Rückkehr zum alten Überschuldungsbegriff

Thomas-Cook-Insolvenz: Die jüngste Insolvenz auf dem Reisemarkt-Sektor resultiert nach Ansicht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) vor allem aus der Tatsache, dass das Britische Rechtssystem den Insolvenzauslösetatbestand der Überschuldung nicht kennt: Welche Empfehlungen spricht die Anwaltsorganisation mit Blick auf den deutschen Markt aus?

EuGH: Für die Ausgleichsleistung verantwortliche Airline bei Flugverspätungen

Verantwortung für die Durchführung des Flugs: Im Fall einer großen Flugverspätung ist zur Zahlung der den Fluggästen zustehenden Ausgleichsleistung nicht diejenige Fluggesellschaft verpflichtet, die das verwendete Flugzeug samt Besatzung vermietet hat, sondern diejenige, die entschieden hat, den Flug durchzuführen. Betroffen war ein TUIfly-Flug von Hamburg nach Cancún in Mexiko. Zur Durchführung dieses Flugs bediente sich TUIfly eines von Thomson Airways gemieteten Flugzeugs mit Besatzung. In der Buchungsbestätigung für die Reisenden hieß es dazu, dass die Buchungen von TUIfly vorgenommen würden, der Flug aber von Thomson Airways „ausgeführt“ werde.

Vogel, Reform des Reiserechts: Neuregelungen ab dem 1.7.2018

Das müssen Sie wissen: Ab 1. Juli erfährt das Reisevertragsrecht eine erhebliche Umgestaltung der §§ 651a–m BGB. Ebenfalls wurden die Art. 250 ff. EGBGB angepasst und verändert. Das Reisevertragsrecht umfasst nunmehr die §§ 651a–y BGB n.F. Die Änderungen wirken sich erheblich auf die rechtliche Situation sowohl von Pauschalreiseveranstaltern als auch von Reisevermittlern und Reisenden aus. Das Gesetz tritt für alle Pauschalreiseverträge, Reisevermittlungsverträge und für die Vermittlung verbundener Reiseleistungen ab dem 1.7.2018 ohne weitere Übergangsfrist in Kraft. Vorliegender Beitrag zeigt die Änderungen auf. (aus: ZAP 10/2018)