Restschuldbefreiung künftig nach drei Jahren

Überschuldung: Zukünftig soll das reguläre Restschuldbefreiungsverfahren von derzeit sechs auf drei Jahre verkürzt werden. Dies plane die Bundesregierung, teilte die Ministerin Christine Lambrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) kürzlich mit. Damit soll der Richtlinie (EU) 2019/1023 v. 20.6.2019 über Restrukturierung und Insolvenz Rechnung getragen werden