Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen

Bundeskabinettsbeschluss im Oktober: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hatte den Entwurf für die geplante Festschreibung der Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden in Zivilsachen vorgelegt, den das Bundeskabinett nun beschlossen hat. Damit soll u.a. festgeschrieben werden, dass nunmehr der in der ZPO festgelegte Beschwerdewert von mehr als 20.000 € gegen die Nichtzulassung der Revision nun dauerhaft gilt. Weitere Regelungen betreffen u.a. die Spezialisierung der Gerichte in Zivilsachen sowie die Vereinfachung des Vergleichsschlusses vor Gericht.