BVerfG: Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags

Beitragspflicht im privaten Bereich: Die Rundfunkbeitragspflicht ist sowohl im privaten als auch im nicht privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar. Das Grundgesetz steht der Erhebung von Beiträgen nicht entgegen, die diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligen, die von ihr potenziell einen Nutzen haben. Beim Rundfunkbeitrag liegt dieser Vorteil in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können.